Gesetzliche Kündigungsfristen greifen oft bei Einstellverträgen nicht.
Rechtlich gesehen, handelt es sich bei ihnen meist um so genannte Verwahrungsverträge:
Nach Paragraf 688 des Bürgerlichen Gesetzbuches übernimmt der Stallbetreiber "die Obhut über einen in Verwahrung genommenen Gegenstand", sobald er nicht nur den Offenstallplatz oder die Box zur Verfügung stellt, sondern darüber hinausgehende Aufgaben erfüllt.
Heute, wo die meisten Betriebe eine Rundumversorgung anbieten, trifft das in der Mehrzahl der Fälle zu. Die Verträge, die diese Betriebe mit den Einstellern abschließen, sind im rechtlichen Sinn zwangsläufig Verwahrungsverträge - selbst dann, wenn "Mietvertrag" oder etwas anderes darüber steht. Denn es kommt nicht auf die Überschrift, sondern ausschließlich auf den Inhalt der Vertrages an.
Die Besonderheit von Verwahrungsverträgen: Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Einsteller sein Pferd von einem Tag auf den anderen aus dem Stall holen. An die gesetzliche Kündigungsfrist ist der Einsteller nur bei einem echten Mietvertrag gebunden. Einen solchen schließt er ab, wenn er nur den Offenstallplatz oder die Box mietet, sein Pferd ansonsten aber selbst versorgt.
http://www.pegasus-fs.de/115,171,2-eu/
Da der Pensionseinstellvertrag im Gesetz nicht geregelt ist, sondern quasi ein typengemischter Vertrag ist, gibt es für diesen keine gesetzlichen Kündigungsfristen!
Soweit vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, kommt es im Streitfall darauf an, ob das Gericht einen Mietvertrag oder einen Verwahrungsvertrag annimmt.
Da das Oberlandesgericht Celle in der Regel von einem überwiegend mietrechtlich geprägten Vertrag ausgeht, wird im Fall einer nicht vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von einer dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist auszugehen sein, andere Gerichte gehen von einer einmonatigen Kündigungsfrist aus. Unbenommen davon besteht jedoch immer die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die die Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht.